Wurden Konditionen vereinbart, die die Bezahlung nach Warenerhalt auf Rechnung ermöglichen, sind die Fristen der Bezahlung einzuhalten und etwaig vereinbarte Abzüge nur innerhalb der vereinbarten Frist zulässig.
- Zahlungsverzug oder unberechtigte Abzüge sehen wir als offene Forderungen an.
- Bei offenen Forderungen kann bis zu deren vollständigen Ausgleich keine weitere Belieferung erfolgen.
- Im Fall offener Forderungen tritt unser Mahnwesen in Kraft.
- Ist der Rechnungsbetrag nicht innerhalb der vereinbarten Frist unserem Konto gutgeschrieben oder wurden unberechtigte Abzüge getätigt, erhalten Sie eine ZAHLUNGSERINNERUNG: Sie können die offene Forderung zzgl. Bearbeitungskosten von 3% der aushaftenden Summe MAHNSPESEN und gem. den Bestimmungen des UGB 10,67% p.A. Verzugszinsen dann innerhalb von 8 Tagen begleichen.
- Bei Begleichungen nach erfolgter Zahlungserinnerung nicht zur Gutschrift gebrachte Verzugszinsen und Mahngebühren gelten als offene Forderungen und werden klagsweise eingebracht.
- Bleibt auch die ZAHLUNGSERINNERUNG unbeachtet bzw. aus diesem Titel offene Forderungen zurück, übergeben wir die Forderung unserem Rechtsanwalt, der ohne weitere Mahnung die klagsweise Einbringung der Gesamtforderung samt seiner Kosten sowie Gerichtskosten betreiben wird.
- Offene Forderungen hindern uns an weiterer Belieferung.
- Als Gerichtsstand gilt Linz/Österreich vereinbart.
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